Page 12 - Otto Möller - Flugreisen
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GEScHäftS- UNd REISEBEdINGUNGEN



         Im Interesse eines guten Einvernehmens mit unseren Kunden bitten wir um Kenntnisnahme unserer Reisebedingungen, die Sie
        durch Ihre Anmeldung als verbindlich anerkennen.

         Sehr geehrte Kunden,                                 oder  des  Zustiegs  oder  Ausstiegs  bei  Busreisen  (Umbuchung)  besteht  nicht.  Ist  eine
         die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma Otto  Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden vorgenommen, kann das Otto Möller
         Möller Omnibusunternehmen, Inhaber Thorsten Möller, Knieper Damm 41, 18435 Stralsund   Omnibusunternehmen auf Grundlage der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt
         zu schließenden Reisevertrags.                       erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können nur nach Rücktritt
         Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts im Bürgerlichen  vom  Reisevertrag  gemäß  den  vorstehend  festgelegten  Bedingungen  und  gleichzeitiger
         Gesetzbuch (§§ 651a - m BGB) sowie die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter  Neuanmeldung durchgeführt werden.
         nach der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach dem bürgerlichen  Das gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Auch
         Recht (§§ 4 - 11 BGB-InfoV).                         insoweit bleibt dem Kunden vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass dem Otto Möller
                                                              Omnibusunternehmen ein geringerer Schaden entstanden ist.
         1. Abschluss des Reisevertrages                      5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
         1.1.  Mit  der  Buchung  (Reiseanmeldung)  bietet  der  Kunde  dem  Otto  Möller   5.1.  Das  Otto  Möller  Omnibusunternehmen  kann  bei  Nichterreichen  einer
         Omnibusunternehmen verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. An sein Angebot   Mindestteilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Reiseantritt zurücktreten. Die Rücktrittserklärung
         ist der Kunde 14 Tage gebunden.                      ist unverzüglich schriftlich oder telefonisch dem Kunden zuzuleiten.
         1.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Otto Möller  5.2.  Das  Otto  Möller  Omnibusunternehmen  kann  außerordentlich  fristlos  das
         Omnibusunternehmen beim Kunden zustande.             Vertragsverhältnis kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich
         1.3. Die Sitzplatzverteilung im Bus erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die  in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
         Zuweisung eines anderen Platzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Rechtsansprüche auf  gerechtfertigt ist. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Das Otto
         einen bestimmten Sitzplatz sind ausgeschlossen.      Möller  Omnibusunternehmen  muss  sich  jedoch  den  Wert  der  ersparten  Aufwendungen
         2. Bezahlung                                         anrechnen lassen.
         2.1. Nach Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB wird   6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
         eine Anzahlung fällig. Bis Eingang der Anzahlung bei dem Otto Möller Omnibusunternehmen   Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden,
         ist die Firma nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und   nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf
         den Kunden mit den Stornokosten gemäß Ziff. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen   anteilige Erstattung des Reisepreises.
         zu belasten.                                         Das Otto Möller Omnibusunternehmen wird sich um die Erstattung der ersparten
         Der Restbetrag ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert vom Kunden zu bezahlen.  Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es
         2.2. Bei Kurreisen ist der Restbetrag bereits 8 Wochen vor Reiseantritt zahlbar.  sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
         Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der volle Reisepreis bei der  behördliche Zustimmung entgegenstehen.
         Anmeldung zu leisten.                                7. Haftungsbeschränkung
         3. Leistungen und Preise                             7.1. Die vertragliche Haftung des Otto Möller Omnibusunternehmens für Schäden, die nicht
         Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Prospektangaben.  Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
         Die Unterkunft erfolgt entsprechend der im Prospekt ausgeschriebenen Hotels und  - soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
         Pensionen.  Die  Unterbringung  erfolgt  in  2-Bett-Zimmern.  Auf  Wunsch  bemühen  wir  uns   herbeigeführt wird oder
         auch um 3-Bett-Zimmer. Einzelzimmer sind nur beschränkt gegen Zuschlag verfügbar. Sie   - soweit das Otto Möller Omnibusunternehmen für einen dem Kunden entstehenden
         entsprechen leider nicht immer dem Standard eines Doppelzimmers. Sie sind oft kleiner und   allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
         einfacher ausgestattet. Ersatzansprüche können daraus nicht hergeleitet werden.  7.2. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bei Flugreisen in Zusammenhang
         Umfang und Geschmack der Mahlzeiten sind landestypisch und können von den  mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung
         Gewohnheiten der Kunden abweichen. Alle südlichen Länder zeichnen sich durch ein eher   unberührt.
         karges Frühstück aus.                                7.3.  Das  Otto  Möller  Omnibusunternehmen  haftet  nicht  für  Leistungsstörungen,
         Die angegebenen Abfahrtszeiten sind pünktlich einzuhalten. Jeder Reiseteilnehmer hat  Personen-  und  Sachschäden  in  Zusammenhang  mit  Leistungen,  die  als  Fremdleistungen
         selbst für die Folgen, die sich aus einer eventuellen Unpünktlichkeit ergeben, einzustehen.  lediglich  vermittelt  werden,  wenn  diese  Leistungen  in  der  Reiseausschreibung  und  der
         Die Ankunftszeiten können im Hinblick auf die unterschiedlichen Verkehrssituationen nur   Buchungsbestätigung  ausdrücklich  unter  Angabe  des  vermittelten  Leistungsträger  als
         geschätzt werden und sind deswegen unverbindlich.    Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden erkennbar nicht
         4. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen  Bestandteil der Reiseleistungen des Otto Möller Omnibusunternehmen sind.
         4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist   Das gilt nicht,
         gegenüber dem Otto Möller Omnibusunternehmen unter der obigen genannten Anschrift   - für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
         schriftlich zu erklären.                             Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, zwischen Beförderung
         4.2. Soweit der Rücktritt des Kunden nicht von dem Otto Möller Omnibusunternehmen zu   während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
         vertreten ist, steht dem Otto Möller Omnibusunternehmen statt des vereinbarten  - wenn nun soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,
         Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen  Aufklärung- oder Organisationspflichten des Otto Möller Omnibusbetriebes ursächlich
         Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit zum Reisepreis zu.  waren.
         Bei Rücktritt von Musical- oder Theaterreisen oder anderen Reisen mit ausgewiesenen  Eine etwaige Haftung des Otto Möller Omnibusunternehmens wegen Verletzung von
         Eintrittskarten wird der Kartenpreis in voller Höhe fällig.  Pflichten als Reisevermittler bleibt durch diese vorstehenden Regelungen unberührt.
         4.3. Abhängig vom Zugang der Rücktrittserklärung ist der Entschädigungsanspruch zeitlich   8. Verjährung
         gestaffelt und zwar unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum  Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde
         vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis  innerhalb von 2 Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der
         pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte  Reise geltend zu machen.
         Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung  9. Pass- und Zollvorschriften
         berücksichtigt.                                      9.1.  Der  Kunde  wird  sich  eigenverantwortlich  um  die  Einhaltung  aller  Pass-  und
         Die Entschädigung bei Busreisen wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der  Zollvorschriften sowie etwaige Gesundheitsvorschriften kümmern. Alle Nachteile, die daraus
         Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:             entstehen, dass er diese Vorschriften nicht beachtet hat, gehen zu seinen Lasten.
         - bis 31 Tage vor Reiseantritt 25 €/Person,          9.2. Darüber hinaus haftet der Kunde auch für die Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung
         - ab 30-21 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises,  für die Reisegruppe und den Veranstalter ergeben.
         - 20-14 Tage vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises,  9.3. Alle Informationen in den Prospekten und Reiseausschreibung gelten für deutsche
         - 13-7 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises,  Staatsangehörige. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von vorhandenen Kunden
         - 6-1 Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,    nicht eingehalten werden und er deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Veranstalter
         - bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises   ihn mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
         Bei kombinierten Flug-/Bus-/Schiffreisen werden bei einer Stornierung bis 10 Wochen vor   10. Allgemeine Bestimmungen
         Reiseantritt Stornokosten in Höhe von 200 € pro Person berechnet. Bei Nichtantritt der Reise   Alle Angaben in unseren Reisebeschreibungen entsprechen dem Stand der Drucklegung.
         werden 100 % Stornokosten berechnet.                 Mit der Veröffentlichung neuer Beschreibungen verlieren alle früheren Publikationen über
         Bei  Tagesfahrten  werden  vor  Reiseantritt  10  €  pro  Person  und  bei  Nichterscheinen  am   gleichlautende Reise ihre Gültigkeit.
         Abreisetag 80 % des Reisepreises berechnet. Bei Musical- und Theaterfahrten ab 8  Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des
         Wochen vor Vorstellung 100 % des Kartenpreises sowie die Stornokosten bei Tagesfahrten.  Reisevertrages im Übrigen. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
         4.4. Wenn ein Kunde ein Doppelzimmer gebucht hat und sein Reisepartner, der die andere   Für Irrtümer, Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Änderungen in den
         Hälfte  des  Zimmers  belegen  wollte,  die  Reise  storniert  oder  nicht  antritt,  so  hat  der   Reiseabläufen bleiben vorbehalten.
         Alleinreisende den Einzelzimmerzuschlag zu entrichten.  11. Gerichtsstand
         4.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Otto Möller Omnibusunternehmen   Soweit zulässig gilt als Gerichtsstand Stralsund als vereinbart.
         nachzuweisen, dass dieses überhaupt keinen oder einen wesentlichen geringeren Schaden
         erlitten hat, als die von ihr geforderte Pauschale ausmacht.
         4.6. Das Otto Möller Omnibusunternehmen behält sich vor, anstelle der vorstehenden
         Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist es
         verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
         Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret
         zu beziffern und zu belegen.
         4.7. Dem Kunden steht das Recht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 651 b BGB
         zur Seite, nach der er einen Ersatzteilnehmer stellen kann.
         4.8.  Ein  Anspruch  des  Kunden  nach  Vertragsschluss  auf  Änderung  hinsichtlich  des
         Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritt, der Unterkunft, der Beförderungsart
          Änderungen vorbehalten
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