Page 43 - Otto Möller - Tagesreisen
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GESCHÄFTS­ & REISEBEDINGUNGEN

          Im Interesse eines guten Einvernehmens mit unseren Kunden bitten wir um Kenntnisnahme unserer
          Reisebedingungen, die Sie durch Ihre Anmeldung als verbindlich anerkennen.
         Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma   eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden vorgenommen, kann das
         Otto Möller Omnibusunternehmen, Inhaber Thorsten Möller, Knieper Damm 41, 18435   Otto Möller Omnibusunternehmen auf Grundlage der ersten Stornierungsstufe ein
         Stralsund zu schließenden Reisevertrags.             Umbuchungsentgelt erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen,
         Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts im Bürgerlichen   können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehend festgelegten Be­
         Gesetzbuch (§§ 651a ­ m BGB) sowie die Informationsvorschriften für Reiseveranstal­  dingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
         ter nach der Verordnung über Informations­ und Nachweispflichten nach dem bürger­  Das gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Auch
         lichen Recht (§ § 4 ­ 11BGB­Infov).                  insoweit bleibt dem Kunden vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass dem Otto Möl­
         1. Abschluss des Reisevertrages                      ler Omnibusunternehmen ein geringerer Schaden entstanden ist.
         1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Otto Möller Omnibus­  5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
         unternehmen verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. An sein Angebot ist   5.1. Das Otto Möller Omnibusunternehmen kann bei Nichterreichen einer Mindest­
         der Kunde 14 Tage gebunden.                          teilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Reiseantritt zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist
         1.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Otto Möller   unverzüglich schriftlich oder telefonisch dem Kunden zuzuleiten.
         Omnibusunternehmen beim Kunden zustande.             5.2. Das Otto Möller Omnibusunternehmen kann außerordentlich fristlos das Vertrags­
         1.3. Die Sitzplatzverteilung im Bus erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die   verhältnis kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in
         Zuweisung eines anderen Platzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Rechtsansprüche auf   einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
         einen bestimmten Sitzplatz sind ausgeschlossen.      gerechtfertigt ist. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Das
         2. Bezahlung                                         Otto Möller Omnibusunternehmen muss sich jedoch den Wert der ersparten Auf­
         2.1. Nach Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB   wendungen anrechnen lassen.
         wird eine Anzahlung fällig. Bis Eingang der Anzahlung bei dem Otto Möller Omnibus­  6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
         unternehmen ist die Firma nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag   Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden,
         zurückzutreten und den Kunden mit den Stornokosten gemäß Ziff. 4 der Allgemeinen   nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf
         Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Restbetrag ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt   anteilige Erstattung des Reisepreises.
         unaufgefordert vom Kunden zu bezahlen.               Das Otto Möller Omnibusunternehmen wird sich um die Erstattung der ersparten
         2.2. Bei Kurreisen ist der Restbetrag bereits 8 Wochen vor Reiseantritt zahlbar.  Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es
         Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der volle Reisepreis bei der   sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
         Anmeldung zu leisten.                                oder behördliche Zustimmung entgegenstehen.
         3. Leistungen und Preise                             7. Haftungsbeschränkung
         Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Prospektangaben. Die   7.1. Die vertragliche Haftung des Otto Möller Omnibusunternehmens für Schäden, die
         Unterkunft erfolgt entsprechend der im Prospekt ausgeschriebenen Hotels und Pensio­  nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
         nen. Die Unterbringung erfolgt in 2­Bett­Zimmern. Auf Wunsch bemühen wir uns auch   ­  soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
         um 3­Bett­Zimmer. Einzelzimmer sind nur beschränkt gegen Zuschlag verfügbar. Sie ent­  wird oder
         sprechen leider nicht immer dem Standard eines Doppelzimmers. Sie sind oft kleiner   ­. soweit das Otto Möller Omnibusunternehmen für einen dem Kunden entstehenden
         und einfacher ausgestattet. Ersatzansprüche können daraus nicht hergeleitet werden.   allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
         Umfang und Geschmack der Mahlzeiten sind landestypisch und können von den Ge­  7.2. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bei Flugreisen in Zusammen­
         wohnheiten der Kunden abweichen. Alle südlichen Länder zeichnen sich durch ein eher   hang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Be­
         karges Frühstück aus. Die angegebenen Abfahrtszeiten sind pünktlich einzuhalten. Jeder   schränkung unberührt.
         Reiseteilnehmer hat selbst für die Folgen, die sich aus einer eventuellen Unpünktlichkeit   7.3 Das Otto Möller Omnibusunternehmen haftet nicht für Leistungsstörungen,
         ergeben, einzustehen. Die Ankunftszeiten können im Hinblick auf die unterschiedlichen   Personen­ und Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
         Verkehrssituationen nur geschätzt werden und sind deswegen unverbindlich.  lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
         4. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen,Ersatzpersonen  Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Leistungsträger als
         4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der   Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden erkennbar
         Rücktritt ist gegenüber dem Otto Möller Omnibusunternehmen unter der obigen ge­  nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Otto Möller Omnibusunternehmen sind.
         nannten Anschrift schriftlich zu erklären.           Das gilt nicht,
         4.2. Soweit der Rücktritt des Kunden nicht von dem Otto Möller Omnibusunter­  ­  für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort
         nehmen zu vertreten ist, steht dem Otto Möller Omnibusunternehmen statt des   der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, zwischen Beförderung während der Reise
         vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt   und die Unterbringung während der Reisebeinhalten,
         getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit zum Reisepreis zu.   ­  wenn nun soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis­, Auf­
         Bei Rücktritt von Musical­ oder Theaterreisen oder anderen Reisen mit ausgewiesenen   klärung­ oder Organisationspflichten des Otto Möller Omnibusbetriebes ursächlich
         Eintrittskarten wird der Kartenpreis in voller Höhe fällig.  waren.
         4.3. Abhängig vom Zugang der Rücktrittserklärung ist der Entschädigungsanspruch zeit­  Eine etwaige Haftung des Otto Möller Omnibusunternehmens wegen Verletzung von
         lich gestaffelt und zwar unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts   Pflichten als Reisevermittler bleibt durch diese vorstehenden Regelungenunberührt.
         zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reise­  8. Verjährung
         preis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte   Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde
         Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung   innerhalb von 2 Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung
         berücksichtigt.                                      der Reise geltend zumachen.
         Die Entschädigung bei Busreisen wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktritts­  9. Pass- und Zollvorschriften
         erklärung wie folgt berechnet:                       9.1. Der Kunde wird sich eigenverantwortlich um die Einhaltung aller Pass­ und Zollvor­
         ­   bis 31 Tage vor Reiseantritt 25,00€/Person,      schriften sowie etwaige Gesundheitsvorschriften kümmern. Alle Nachteile, die daraus
         ­   ab 30­21 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises,  entstehen, dass er diese Vorschriften nicht beachtet hat, gehen zu seinen Lasten.
         ­   20­14 Tage vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises,  9.2. Darüber hinaus haftet der Kunde auch für die Nachteile, die sich aus der Nicht­
         ­   13­7 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises,  beachtung für die Reisegruppe und den Veranstalter ergeben.
         ­   6­1 Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,  9.3. Alle Informationen in den Prospekten und Reiseausschreibung gelten für deutsche
         ­   bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises  Staatsangehörige. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von vorhandenen
         Bei kombinierten Flug­/Bus­/Schiffsreisen werden bei einer Stornierung bis 10 Wochen   Kunden nicht eingehalten werden und er deshalb an der Reise verhindert ist, kann der
         vor Reiseantritt Stornokosten in Höhe von 200€ pro Person berechnet.Bei Nicht­  Veranstalter ihn mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
         antritt der Reise werden 100% Stornokosten berechnet.
         Bei Tagesfahrten werden vor Reiseantritt 10,00 € pro Person und bei Nichterscheinen   10. Allgemeine Bestimmungen
         am Abreisetag 80 % des Reisepreises berechnet. Bei Musical­ und Theaterfahrten ab   Alle Angaben in unseren Reisebeschreibungen entsprechen dem Stand der Drucklegung.
         8 Wochen vor Vorstellung 100 % des Kartenpreises sowie die Stornokosten bei Tages­  Mit der Veröffentlichung neuer Beschreibungen verlieren alle früheren Publikationen
         fahrten.                                             über gleichlautende Reise ihre Gültigkeit.
         Bei Flugreisen werden bei einer Stornierung bis 8 Wochen vor Reiseantritt 180,00 €   Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reise­
         pro Person an Stornokosten berechnet.                vertrages im Übrigen. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
         4.4. Wenn ein Kunde ein Doppelzimmer gebucht hat und sein Reisepartner, der die   Für Irrtümer, Druck­ und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Änderungen in den
         andere Hälfte des Zimmers belegen wollte, die Reise storniert oder nicht antritt, so hat   Reiseabläufen bleiben vorbehalten.
         der Alleinreisende den Einzelzimmerzuschlag zu entrichten.  11. Gerichtsstand
         4.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Otto Möller Omnibus­  Soweit zulässig gilt als Gerichtsstand Stralsund als vereinbart.
         unternehmen nachzuweisen, dass dieses überhaupt keinen oder einen wesentlichen
         geringeren Schaden erlitten hat, als die von ihr geforderte Pauschale ausmacht.  12. Bankverbindung
         4.6. Das Otto Möller Omnibusunternehmen behält sich vor, anstelle der vorstehen­  IBAN   DE 06 1505 0500 0100 0715 70
         den Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist es   BIC  NOLADE21GRW
         verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Auf­  Veranstalter:
         wendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret   Omnibusunternehmen
         zu beziffern und zu belegen.                                          Inh. Torsten Möller
         4.7. Dem Kunden steht das Recht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 651 b
         BGB zur Seite, nach der er einen Ersatzteilnehmer stellen kann.  Knieperdamm 41  •  18435 Stralsund
         4.8. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderung hinsichtlich des Reise­  Tel.: 03831 / 39 11 02  •  Fax: 03831 / 39 04 16
         termins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritt, der Unterkunft, der Beförderungs­
         art oder des Zustiegs oder Ausstiegs bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist   www.de­stralsunner.de | E­Mail: info@de­stralsunner.de
            DE STRALSUNNER                                                                                       43
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