Page 43 - Otto Möller - Tagesreisen
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GESCHÄFTS & REISEBEDINGUNGEN
Im Interesse eines guten Einvernehmens mit unseren Kunden bitten wir um Kenntnisnahme unserer
Reisebedingungen, die Sie durch Ihre Anmeldung als verbindlich anerkennen.
Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden vorgenommen, kann das
Otto Möller Omnibusunternehmen, Inhaber Thorsten Möller, Knieper Damm 41, 18435 Otto Möller Omnibusunternehmen auf Grundlage der ersten Stornierungsstufe ein
Stralsund zu schließenden Reisevertrags. Umbuchungsentgelt erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen,
Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts im Bürgerlichen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den vorstehend festgelegten Be
Gesetzbuch (§§ 651a m BGB) sowie die Informationsvorschriften für Reiseveranstal dingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
ter nach der Verordnung über Informations und Nachweispflichten nach dem bürger Das gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Auch
lichen Recht (§ § 4 11BGBInfov). insoweit bleibt dem Kunden vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass dem Otto Möl
1. Abschluss des Reisevertrages ler Omnibusunternehmen ein geringerer Schaden entstanden ist.
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Otto Möller Omnibus 5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
unternehmen verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. An sein Angebot ist 5.1. Das Otto Möller Omnibusunternehmen kann bei Nichterreichen einer Mindest
der Kunde 14 Tage gebunden. teilnehmerzahl bis 2 Wochen vor Reiseantritt zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist
1.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Otto Möller unverzüglich schriftlich oder telefonisch dem Kunden zuzuleiten.
Omnibusunternehmen beim Kunden zustande. 5.2. Das Otto Möller Omnibusunternehmen kann außerordentlich fristlos das Vertrags
1.3. Die Sitzplatzverteilung im Bus erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Die verhältnis kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in
Zuweisung eines anderen Platzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Rechtsansprüche auf einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
einen bestimmten Sitzplatz sind ausgeschlossen. gerechtfertigt ist. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Das
2. Bezahlung Otto Möller Omnibusunternehmen muss sich jedoch den Wert der ersparten Auf
2.1. Nach Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651k BGB wendungen anrechnen lassen.
wird eine Anzahlung fällig. Bis Eingang der Anzahlung bei dem Otto Möller Omnibus 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
unternehmen ist die Firma nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden,
zurückzutreten und den Kunden mit den Stornokosten gemäß Ziff. 4 der Allgemeinen nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf
Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Restbetrag ist bis 4 Wochen vor Reiseantritt anteilige Erstattung des Reisepreises.
unaufgefordert vom Kunden zu bezahlen. Das Otto Möller Omnibusunternehmen wird sich um die Erstattung der ersparten
2.2. Bei Kurreisen ist der Restbetrag bereits 8 Wochen vor Reiseantritt zahlbar. Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es
Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der volle Reisepreis bei der sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
Anmeldung zu leisten. oder behördliche Zustimmung entgegenstehen.
3. Leistungen und Preise 7. Haftungsbeschränkung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Prospektangaben. Die 7.1. Die vertragliche Haftung des Otto Möller Omnibusunternehmens für Schäden, die
Unterkunft erfolgt entsprechend der im Prospekt ausgeschriebenen Hotels und Pensio nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
nen. Die Unterbringung erfolgt in 2BettZimmern. Auf Wunsch bemühen wir uns auch soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
um 3BettZimmer. Einzelzimmer sind nur beschränkt gegen Zuschlag verfügbar. Sie ent wird oder
sprechen leider nicht immer dem Standard eines Doppelzimmers. Sie sind oft kleiner . soweit das Otto Möller Omnibusunternehmen für einen dem Kunden entstehenden
und einfacher ausgestattet. Ersatzansprüche können daraus nicht hergeleitet werden. allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Umfang und Geschmack der Mahlzeiten sind landestypisch und können von den Ge 7.2. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bei Flugreisen in Zusammen
wohnheiten der Kunden abweichen. Alle südlichen Länder zeichnen sich durch ein eher hang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Be
karges Frühstück aus. Die angegebenen Abfahrtszeiten sind pünktlich einzuhalten. Jeder schränkung unberührt.
Reiseteilnehmer hat selbst für die Folgen, die sich aus einer eventuellen Unpünktlichkeit 7.3 Das Otto Möller Omnibusunternehmen haftet nicht für Leistungsstörungen,
ergeben, einzustehen. Die Ankunftszeiten können im Hinblick auf die unterschiedlichen Personen und Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
Verkehrssituationen nur geschätzt werden und sind deswegen unverbindlich. lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
4. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen,Ersatzpersonen Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Leistungsträger als
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden erkennbar
Rücktritt ist gegenüber dem Otto Möller Omnibusunternehmen unter der obigen ge nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Otto Möller Omnibusunternehmen sind.
nannten Anschrift schriftlich zu erklären. Das gilt nicht,
4.2. Soweit der Rücktritt des Kunden nicht von dem Otto Möller Omnibusunter für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort
nehmen zu vertreten ist, steht dem Otto Möller Omnibusunternehmen statt des der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, zwischen Beförderung während der Reise
vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt und die Unterbringung während der Reisebeinhalten,
getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit zum Reisepreis zu. wenn nun soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis, Auf
Bei Rücktritt von Musical oder Theaterreisen oder anderen Reisen mit ausgewiesenen klärung oder Organisationspflichten des Otto Möller Omnibusbetriebes ursächlich
Eintrittskarten wird der Kartenpreis in voller Höhe fällig. waren.
4.3. Abhängig vom Zugang der Rücktrittserklärung ist der Entschädigungsanspruch zeit Eine etwaige Haftung des Otto Möller Omnibusunternehmens wegen Verletzung von
lich gestaffelt und zwar unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts Pflichten als Reisevermittler bleibt durch diese vorstehenden Regelungenunberührt.
zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reise 8. Verjährung
preis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung innerhalb von 2 Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung
berücksichtigt. der Reise geltend zumachen.
Die Entschädigung bei Busreisen wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktritts 9. Pass- und Zollvorschriften
erklärung wie folgt berechnet: 9.1. Der Kunde wird sich eigenverantwortlich um die Einhaltung aller Pass und Zollvor
bis 31 Tage vor Reiseantritt 25,00€/Person, schriften sowie etwaige Gesundheitsvorschriften kümmern. Alle Nachteile, die daraus
ab 3021 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises, entstehen, dass er diese Vorschriften nicht beachtet hat, gehen zu seinen Lasten.
2014 Tage vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises, 9.2. Darüber hinaus haftet der Kunde auch für die Nachteile, die sich aus der Nicht
137 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises, beachtung für die Reisegruppe und den Veranstalter ergeben.
61 Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises, 9.3. Alle Informationen in den Prospekten und Reiseausschreibung gelten für deutsche
bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises Staatsangehörige. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von vorhandenen
Bei kombinierten Flug/Bus/Schiffsreisen werden bei einer Stornierung bis 10 Wochen Kunden nicht eingehalten werden und er deshalb an der Reise verhindert ist, kann der
vor Reiseantritt Stornokosten in Höhe von 200€ pro Person berechnet.Bei Nicht Veranstalter ihn mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
antritt der Reise werden 100% Stornokosten berechnet.
Bei Tagesfahrten werden vor Reiseantritt 10,00 € pro Person und bei Nichterscheinen 10. Allgemeine Bestimmungen
am Abreisetag 80 % des Reisepreises berechnet. Bei Musical und Theaterfahrten ab Alle Angaben in unseren Reisebeschreibungen entsprechen dem Stand der Drucklegung.
8 Wochen vor Vorstellung 100 % des Kartenpreises sowie die Stornokosten bei Tages Mit der Veröffentlichung neuer Beschreibungen verlieren alle früheren Publikationen
fahrten. über gleichlautende Reise ihre Gültigkeit.
Bei Flugreisen werden bei einer Stornierung bis 8 Wochen vor Reiseantritt 180,00 € Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reise
pro Person an Stornokosten berechnet. vertrages im Übrigen. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
4.4. Wenn ein Kunde ein Doppelzimmer gebucht hat und sein Reisepartner, der die Für Irrtümer, Druck und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Änderungen in den
andere Hälfte des Zimmers belegen wollte, die Reise storniert oder nicht antritt, so hat Reiseabläufen bleiben vorbehalten.
der Alleinreisende den Einzelzimmerzuschlag zu entrichten. 11. Gerichtsstand
4.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Otto Möller Omnibus Soweit zulässig gilt als Gerichtsstand Stralsund als vereinbart.
unternehmen nachzuweisen, dass dieses überhaupt keinen oder einen wesentlichen
geringeren Schaden erlitten hat, als die von ihr geforderte Pauschale ausmacht. 12. Bankverbindung
4.6. Das Otto Möller Omnibusunternehmen behält sich vor, anstelle der vorstehen IBAN DE 06 1505 0500 0100 0715 70
den Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist es BIC NOLADE21GRW
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Auf Veranstalter:
wendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret Omnibusunternehmen
zu beziffern und zu belegen. Inh. Torsten Möller
4.7. Dem Kunden steht das Recht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 651 b
BGB zur Seite, nach der er einen Ersatzteilnehmer stellen kann. Knieperdamm 41 • 18435 Stralsund
4.8. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderung hinsichtlich des Reise Tel.: 03831 / 39 11 02 • Fax: 03831 / 39 04 16
termins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritt, der Unterkunft, der Beförderungs
art oder des Zustiegs oder Ausstiegs bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist www.destralsunner.de | EMail: info@destralsunner.de
DE STRALSUNNER 43